Duplexlücke in der Digitalen Dividende

Es ist schon eine Weile her, daß die Frequenzen der Digitalen Dividende versteigert worden sind.

Im Frequenzbereich 790 bis 862 MHz wurden 6 Blöcke zu 2x5MHz versteigert.
Der geneigte Mathematiker bemerkt schnell: da fehlen 12 MHz. Diese 12 MHz sind die Duplex-Lücke, also der Sicherheitsabstand zwischen Up- und Downlink (Senden / Empfangen).

Konkret sieht das so aus:

790 – 820 MHz: mobiles Internet, eine Richtung
820 – 832 MHz: Duplexlücke
832 – 862 MHz: mobiles Internet, Gegenrichtung

http://www.ltemobile.de/anbieter/

Die 30 MHz pro Richtung sind an 3 Mobilfunkanbieter (jeweils 2 Blöcke, zusammen 10 MHz pro Richtung) vergeben: T-mobile, Vodafone, O2.

In der Duplexlücke ist es möglich, Funkmikrofone unterzubringen, dafür kann man bei der Bundesnetzagentur eine bundesweit gültige Lizenz beantragen. Welche Abstände man zu aktiven Basisstationen und Endgeräten einhalten muß und wie viele Funkstrecken man hier gleichzeitig betreiben kann wird sich zeigen und auch von der Hardware (sowohl der Basisstationen, der Endgeräte und der eigenen) abhängen.

Eine Sekundärnutzung mit Allgemeinzuteilung (ohne spezielle Lizenz, ohne Extrakosten) ist im Frequenzbereich 790 – 814 MHz und 838 – 862 MHz weiterhin möglich, selbst wenn einer der Mobilfunkanbieter eine Basisstation in Betrieb nimmt, sollte man noch brauchbare Frequenzen finden. Mit der Zeit wird es hier natürlich mehr und mehr unmöglich, Funkmikrofone zu betreiben und die Allgemeinzuteilung dürfte 2015 auslaufen, so daß es ab 2016 auch rechtlich nicht mehr möglich sein wird, Funkmikrofone ohne Lizenz zu betreiben.

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